Die Fliegerarztpraxis im Bremer Norden zieht um Aktuell finden ausschließlich Untersuchungen für ATCO-Medicals statt, Termine für Piloten werden in Kürze wieder verfügbar sein.
Seit 2021 führe ich regelmäßig flugmedizinische Tauglichkeitsuntersuchungen der Klassen 2 (PPL) und 3 (ATCO), seit 2023 auch der Klasse 1 (ATPL/CPL) durch.
Darüberhinaus werden auch Untersuchungen für Kabinenpersonal und Beschäftigte in der Flugsicherung bei Regionalflughäfen (gemäß 1178/2011) durchgeführt.
Für eine Terminvereinbarung melden Sie sich bitte per Mail oder telefonisch , ich rufe dann zeitnah zurück, um in einem persönlichen Gespräch schon einmal die wichtigsten Eckpunkte zu klären.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich zukünftig keine Untersuchungen nach LAPL-Kriterien mehr durchführe !
KLASSE 1
VERLÄNGERUNGSUNTERSUCHUNGEN:
BITTE BEACHTEN SIE, DASS GGF. EINE TURNUSMÄßIGE AUGENFACHÄRZTLICHE UNTERSUCHUNG NOTWENDIG SEIN KANN
(Z.B. BEI FEHLSICHTIGKEIT >3 DPT).
DIE AUGENÄRZTE HABEN IN DER REGEL EINEN LÄNGEREN TERMINVORLAUF.
Bitte bringen Sie Ihr altes Medical, den Personalausweis und als Brillenträger/in einen Brillenpass mit zur Untersuchung.
KLASSE 2
ERSTUNTERSUCHUNG:
bitte bringen Sie zur Erstuntersuchung einen schriftlichen Augenarztbefund auf LBA-Formular , das ausgefüllte Antragsformular (s.u.) und den Personalausweis mit
Verlängerung- / Erneuerung :
bitte bringen Sie Ihr aktuelles Medical, das ausgefüllte Antragsformular, den Personalausweis und als Brillenträger/in einen Brillenpass mit zur Untersuchung
Klasse 3 (ATCO)
BITTE BEACHTEN SIE, DASS GGF. EINE TURNUSMÄßIGE AUGENFACHÄRZTLICHE UNTERSUCHUNG NOTWENDIG SEIN KANN (Z.B. BEI FEHLSICHTIGKEIT >3 DPT, 40. Geburtstag).
DIE AUGENÄRZTE HABEN IN DER REGEL EINEN LÄNGEREN TERMINVORLAUF.
Bitte bringen Sie Ihr altes Medical, den Personalausweis und als Brillenträger/in einen Brillenpass mit zur Untersuchung.
Cabin Crew
gemäß EU-Verordnung 1178/2011 aus.

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