Seit 2021 führe ich regelmäßig flugmedizinische Tauglichkeitsuntersuchungen der Klassen 2 (PPL) und 3 (ATCO), seit 2023 auch der Klasse 1 (ATPL/CPL) durch.
Darüberhinaus werden auch Untersuchungen für Kabinenpersonal und Beschäftigte in der Flugsicherung bei Regionalflughäfen (gemäß 1178/2011) durchgeführt.
Für eine Terminvereinbarung melden Sie sich bitte per telefonisch in der Praxis oder per Mail, ich rufe dann zeitnah zurück, um in einem persönlichen Gespräch schon einmal die wichtigsten Eckpunkte zu klären.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich zukünftig keine Untersuchungen nach LAPL-Kriterien mehr durchführe !
BITTE BEACHTEN SIE, DASS GGF. EINE TURNUSMÄßIGE AUGENFACHÄRZTLICHE UNTERSUCHUNG NOTWENDIG SEIN KANN
(Z.B. BEI FEHLSICHTIGKEIT >3 DPT).
DIE AUGENÄRZTE HABEN IN DER REGEL EINEN LÄNGEREN TERMINVORLAUF.
Bitte bringen Sie Ihr altes Medical, den Personalausweis und als Brillenträger/in einen Brillenpass mit zur Untersuchung.
KLASSE 2
bitte bringen Sie zur Erstuntersuchung einen schriftlichen Augenarztbefund auf LBA-Formular , das ausgefüllte Antragsformular (s.u.) und den Personalausweis mit
bitte bringen Sie Ihr aktuelles Medical, das ausgefüllte Antragsformular, den Personalausweis und als Brillenträger/in einen Brillenpass mit zur Untersuchung
BITTE BEACHTEN SIE, DASS GGF. EINE TURNUSMÄßIGE AUGENFACHÄRZTLICHE UNTERSUCHUNG NOTWENDIG SEIN KANN (Z.B. BEI FEHLSICHTIGKEIT >3 DPT, 40. Geburtstag).
DIE AUGENÄRZTE HABEN IN DER REGEL EINEN LÄNGEREN TERMINVORLAUF.
Bitte bringen Sie Ihr altes Medical, den Personalausweis und als Brillenträger/in einen Brillenpass mit zur Untersuchung.
gemäß EU-Verordnung 1178/2011 aus.